Organisatorisches

VERORDNUNGSSCHEIN:

Empfohlen wurde Ihnen die Ergotherapie möglicherweise von der Kindergärtnerin oder Lehrerin ihres Kindes.
Ergotherapie muss aber ärztlich verordnet werden, deshalb benötigen Sie für die Therapie einen Verordnungsschein vom
Kinderarzt.

Auf dem Verordnungsschein muss vermerkt sein:

  • Name und das Geburtsdatum des Kindes
  • Name des versicherten Elternteils
  • Zuweisungsdiagnose mit einem ICD10-Code (Internationale Klassifikation der Krankheiten, WHO)
  • Dauer und Frequenz (z.B. 10x Ergotherapie a 60 min.)

Bitte lassen Sie den Verordnungsschein von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen.

KOSTEN:

Für Versicherte der ÖGK kann ich die Abrechnung mit der Krankenkasse direkt übernehmen, da ich
Vertragstherapeutin der ÖGK bin. Sie haben keine Kosten.

Für Versicherte aller anderen Krankenkassen arbeite ich als Wahltherapeutin, d.h. Sie bezahlen die Therapiestunde am Ende der Stunde jeweils in bar und reichen am Ende des Zehnerblocks die Honorarnote zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Den Großteil der Kosten erhalten Sie von ihrer Krankenkasse wieder zurückerstattet. Momentan verrechne ich €85,- für eine Therapiestunde, die Höhe der Refundierung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.