Organisatorisches

VERORDNUNGSSCHEIN:

Empfohlen wurde Ihnen die Ergotherapie möglicherweise von dem*der Kindergartenpädagog*in oder Lehrer*in Ihres Kindes.
Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden, deshalb benötigen Sie für die Therapie einen Verordnungsschein von dem*der Hausärzt*in oder Kinderärzt*in.

Auf dem Verordnungsschein muss vermerkt sein:

  • Name und das Geburtsdatum des Kindes
  • Name des versicherten Elternteils
  • Zuweisungsdiagnose mit einem ICD10-Code (Internationale Klassifikation der Krankheiten, WHO)
  • Dauer und Frequenz (z.B. 10x Ergotherapie a 60 min.)

Bitte lassen Sie den Verordnungsschein von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen (im Moment ist dies nur bei der SVS und der KFA notwendig).

KOSTEN:

Ich bin Wahltherapeutin, d.h. Sie bezahlen die Ergotherapie jeweils am Ende der Stunde in bar und reichen am Ende des Zehnerblocks die Honorarnote zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Den Großteil der Kosten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse wieder rückerstattet. Sofern Sie eine Zusatzversicherung haben, wird von dieser  meist der Rest übernommen. Seit 1.1.2025 verrechne ich €95,- für eine Therapiestunde.